ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 22.11.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Ausbildungen & Trainings
bei Heinz Lovetinsky, SelbstBewusste Kommunikation

Buchung

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von mir eine Anmeldebestätigung mit allen wichtigen Infos zum Seminar oder zur Ausbildung sowie meine Kontodaten. Mit Ihrer Überweisung (innerhalb des in der Anmeldebestätigung angegebenen Zeitraums) ist Ihr Platz sicher gebucht. Sie erhalten dann zeitnah eine Rechnung als Zahlungseingangsbestätigung.
Meine Seminare, Ausbildungen, Übungsgruppen und Coachings sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 4 Nr. 21a, bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Rücktritt und Ausfall

Sie können bis 30 Kalendertage vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn bei einer Bearbeitungsgebühr von 30 € zurücktreten. Ab dem 29. Tag vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn ist ein Zurücktreten nur bei Stellung einer Ersatzperson und zur oben angegebenen Bearbeitungsgebühr, ansonsten jedoch kostenfrei, möglich. Bezahlte Seminargebühren werden Ihnen in diesem Fall dann umgehend erstattet. Existiert für das von Ihnen gebuchte Seminar bzw. für die von Ihnen gebuchte Ausbildung eine Warteliste und eine Person dieser Warteliste übernimmt den frei gewordenen Platz, so gilt diese Person als Ersatzperson im oben angegebenen Sinne.

Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen eines Seminars oder einer Ausbildung ist unabhängig von den Gründen der Gesamtbetrag fällig. Das Seminar oder die Ausbildungseinheit kann jedoch in gegenseitiger Absprache kostenfrei an einem der nächsten Termine nachgeholt werden, sofern das entsprechende Seminar nicht ausgebucht ist bzw. in der entsprechenden Ausbildungseinheit noch ein Platz frei ist (Details bzgl. Ausbildung finden Sie weiter unten).
Vorsorglich und zu Ihrer Sicherheit empfehle ich, insbesondere wenn Ihnen ein Nachholen nicht möglich ist, den eigenverantwortlichen Abschluss einer Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung, die gegen einen relativ geringen Beitrag im Krankheits- oder Verhinderungsfall für den Ausfall der Seminargebühren und ggf. Ihrer Unterkunftskosten eintritt. Bei dieser Versicherung kann üblicherweise auch eine Ergänzungsschutz für Covid-19 eingeschlossen werden. Auskünfte und Buchungen dazu z.B. im Internet unter https://www.seminarversicherung.info/seminar-versicherung-fuer-seminarteilnehmer/.

Bei der Teilnahme an einer Jahresausbildung oder einem Jahres-WEITER-Training ist bei Krankheit oder symptomfreier Covid-19-Infektion in einer Einheit die kostenfreie Teilnahme an der entsprechenden Einheit in einer der folgenden Jahresausbildungen/-Trainings in gegenseitiger Absprache möglich, sofern in der entsprechenden Ausbildungseinheit noch ein Platz frei ist.
Bei Fernbleiben in einer Einheit aus anderen Gründen ist die kostenfreie Teilnahme an der entsprechenden Einheit in einer der folgenden Jahresausbildungen/-Trainings nur in vorheriger Absprache mit mir und unter der Voraussetzung, dass in der entsprechenden Ausbildungseinheit noch ein Platz frei ist, möglich. Die getroffenen Absprachen werden in jedem Fall schriftlich fixiert, i.d.R. per Email.

Sollte es wegen Krankheit/sonstigen Verhinderungsgründen der TrainerInnen zum Ausfall eines Termins kommen, wird ein Ersatztermin in Absprache mit den TeilnehmerInnen angeboten. Fällt ein Seminar aus Gründen, die ich zu vertreten habe, ganz aus, werden geleistete Zahlungen – ggf. anteilig – in voller Höhe zurückerstattet. Sonstige Ansprüche gegen mich bestehen nicht.

Eigenverantwortlichkeit

Die TeilnehmerInnen übernehmen die volle Verantwortung für ihre Gesundheit und für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Seminare. Körperliche Beeinträchtigungen und sonstige Umstände, die eine uneingeschränkte Teilnahme am Seminar behindern (z.B. Rufbereitschaft, o.ä.) sind mit der Seminarleitung persönlich spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Seminarmodule abzuklären. Die TeilnehmerInnen stellen die Seminarleitung von jeder Haftung frei.

Gesundheitsvorsorge

Sollten Sie respiratorische, grippeähnliche bzw. eines der bereits bekannten Corona-spezifischen Krankheitssymptome VOR Anreise bzw. Beginn des Seminars bei sich feststellen, reisen Sie bitte nicht an bzw. besuchen Sie auf keinen Fall das Seminar – bleiben Sie in diesem Fall bitte unbedingt Zuhause und werden Sie erst wieder gesund.
Sollten Sie sich WÄHREND der Veranstaltung krank fühlen bzw. die genannten Krankheitssymptome aufweisen, informieren Sie unverzüglich die Seminarleitung und verlassen Sie die Veranstaltung. Wir raten, sich direkt nach Hause zu begeben und dort zu bleiben, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.
Dies alles ist für uns alle nicht ganz einfach, erfordert es doch einiges an Disziplin und Bewusstheit. Das tragen wir gemeinsam, um das jeweilige Seminar gesund durchführen zu können. Für Ihren für alle Beteiligten sehr wertvollen Beitrag dazu möchte ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken.

Haftungsausschluss

Für entstandene Personen- und Sachschäden sowie den Verlust von privatem Eigentum hafte ich und ggf. andere von mir beauftragte Lehrkräfte nicht. Sachschäden in den Unterrichtsräumen werden auf Kosten der VerursacherInnen behoben. Eine Haftung der Seminarleitung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Seminarleitung bestehen nicht.

Urheberrecht

Ich weise darauf hin, dass bezüglich meiner Seminare, Ausbildungen, Übungsgruppen und Coachings alle Rechte vorbehalten sind. Der Erhalt von Seminarunterlagen und sonstigen Materialien ist an die vollständige Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gebunden. Sie stehen in engem Zusammenhang mit dem Lehrinhalt und sind erst durch diesen im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Jede Verwendung unserer Seminare und Ausbildungen inklusive aller Materialien (inhaltlich oder gestalterisch) als Ganzes oder auch in Teilen ist im Sinne einer Balance von Geben und Nehmen grundsätzlich nur in Absprache mit mir erlaubt. Auch Weitergabe oder Weiterverwendung für eigene berufliche und/oder gewerbliche Zwecke ist nur mit meiner ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Sonstiges

Mündliche Absprachen bestehen nicht. Falls einzelne Bestimmungen nichtig, anfechtbar oder sonst unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Streitfall …

… verpflichten sich die Parteien zuerst mit einer Mediation den Konflikt zu lösen. Falls das für die Parteien nicht klappt ist der Gerichtsstand Frankfurt.